Tipps für die Jahreszeit
Sonnenschutz, Teil II: Auf Sonnenschutz im Beruf achten
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Da Menschen, die im Freien arbeiten und sich nicht aussuchen können, wann und wie oft sie sich der Sonne aussetzen, ein deutlich erhöhtes Hautkrebsrisiko haben, hat der Gesetzgeber Plattenepithelkarzinome sowie deren Vorstufen als Berufskrankheit bei Personen wie Bauarbeitern, Bademeistern, Dachdeckern, Landwirten oder Mitarbeitern der Müllabfuhr als Berufskrankheit anerkannt. Infolgedessen sind also diese Berufsgruppen im Erkrankungsfall besser versorgt. Doch das Ziel sollte sein, dem Hautkrebs so gut wie möglich vorzubeugen – erst recht, wenn das Berufsleben sich komplett draußen abspielt. Hier sind auch die Arbeitgeber gefordert, ihre Arbeitnehmer möglichst oft "in den Schatten zu stellen" und wenn irgend möglich nicht im Hochsommer der Mittagshitze auszusetzen.
Was kann man tun, um als Bauarbeiter, Dachdecker, Bademeister oder Gärtner seine Haut zu retten?
Ganz wichtig ist Kleidung, die leicht und luftdurchlässig sein sollte, aber möglichst auch Arme und Beine schützt. Eine Kopfbedeckung ist sinnvoll – Helme zum Beispiel (mit Nackenschutz) bewahren nicht nur vor Unfällen, sondern zusätzlich vor der Sonne. Auch diesbezüglich kann der Arbeitgeber in die Verantwortung genommen werden.
Sonnencreme, -gel oder -milch darf gern auf exponierte und empfindliche Hautbereiche, wie etwa im Gesicht, aufgetragen werden.
Unbedingt ist außerdem zu beachten, dass der Körper jetzt viel mehr Flüssigkeit benötigt. Lieber öfter eine Trinkpause (im Schatten) einlegen – die Unterbrechung und das Trinken sind sowieso notwendig, um der Gefahr eines Hitzeschlags aus dem Weg zu gehen.